Wie viele Arbeitsstunden umfasst der Mitgliedereinsatz?
Oliver Tüngeler
Letztes Update: vor 3 Jahren
Aktive Vereinsmitglieder, mit Ausnahme der Boule Mitglieder, sind grundsätzlich zu einem Einsatz von derzeit sechs Stunden pro Kalenderjahr für den Verein verpflichtet. Der Mitgliedereinsatz ist grundsätzlich und spätestens bis zum 1.12. eines Jahres zu leisten. Ausnahmen oder die Befreiung von einem Mitgliedereinsatz gibt es NICHT!