Wann wird der Jahresbeitrag fällig?

Oliver Tüngeler

Letztes Update: vor 3 Jahren

Der Jahresbeitrag ist zum 28. Februar des jeweiligen Kalenderjahres fällig.

Bei Neueintritt sind der erste Jahresbeitrag, ein etwaiger Aufnahmebeitrag und etwaige Umlagen sofort fällig. Nach Zahlungseingang bzw. Erteilung einer Einzugsermächtigung und Vorliegen des Aufnahmeantrags wird die Berechtigung zur Platzbelegung erteilt.

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